Die Honorare der Daniel Mugerin Kanzlei werden immer in vorheriger Absprache mit ihrem Mandanten festgelegt. Berücksichtigt werden dabei das Wesen der Rechtssache und ihre Komplexität.
Die anwaltliche Vergütung ergibt sich immer aus einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Jede Vergütungsvereinbarung ist jedoch den Regelungen des Gesetzes Nr. 71-1130 von 31. Dezember 1971 und des Gesetzes Nr. 2015-990 von 06. August 2015 unterworfen.