Die Honorare der Daniel Mugerin Kanzlei werden immer in vorheriger Absprache mit ihrem Mandanten festgelegt. Berücksichtigt werden dabei das Wesen der Rechtssache und ihre Komplexität.

Die anwaltliche Vergütung ergibt sich immer aus einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Jede Vergütungsvereinbarung ist jedoch den Regelungen des Gesetzes Nr. 71-1130 von 31. Dezember 1971 und des Gesetzes Nr. 2015-990 von 06. August 2015 unterworfen.

Folgende Varianten kommen beispielsweise als Vergütungsvereinbarungen in Betracht.

FORMEN DER VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN

Zeithonorarvereinbarung

Die Honorare werden gemäß einem Stundensatz und auch nach Zeitaufwand berechnet.

Pauschalhonorarvereinbarung

Die Honorare umfassen alle Rechtsdienstleistungen unbeachtet der gesamten Arbeitszeit.

Erfolgshonorare

Erfolgshonorare sind in Frankreich nur als Ergänzung zu einer Zeit- oder Pauschalhonorarvereinbarung gestattet.

Abonnement

Monatlicher beständiger Betrag für regelmäßige Rechtsdienstleistungen.

Die Honorare verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und ohne Gebühren. Geltende Mehrwertsteuersätze sind 20% für Festland Frankreich und 8,5% für Übersee-Frankreich. Das Zollgebiet der Europäischen Union umfasst die Übersee-Départements Frankreichs (Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guyana, La Réunion, Mayotte). In Frankreichs Übersee-Départements ist der Euro ebenfalls gesetzliche Währung.

Fühlen Sie sich frei, mich per E-Mail oder Telefon zu erreichen, um weitere Informationen oder auch eine kostenlose Schätzung zu beantragen.

Telefon :
+33 (0)1 40 44 43 98